AGB & Versteigerungsbedingungen

Industrie-Verwertungs-Gesellschaft mbH & Co. KG

Durch Abgabe eines Gebots unterwirft sich der Käufer den nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen der Industrie-Verwertungs-Gesellschaft mbH & Co. KG bzw. des persönlich anwesenden Versteigerers:

Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung.

Alle Gegenstände sind gebraucht und befinden sich in einem dem Alter entsprechenden Abnutzungszustand.

Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung bzw. des freihändigen Verkaufs befinden. Sachmängelansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.

Wird eine Sache aufgrund eines Pfandrechts unter der Bezeichnung als Pfand verkauft, so stehen dem Käufer Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels nur zu, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Im Übrigen bestehen Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels nur bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“), Schadensersatzansprüche aus Produkthaftungsgesetz oder Schadensersatzansprüche bei arglistigen Verschweigen eines Mangels oder Abgabe einer Beschaffenheitsgarantie. Weitergehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Soweit die Haftung eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der Reihenfolge der Katalognummern. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Technische Daten, Maße und Baujahre sind unverbindlich. Die Höhe der Beträge, welche geboten werden müssen, bestimmt der Versteigerer für die ganze Versteigerung oder für einzelne Stücke.

Die Gebote sind deutlich erkennbar abzugeben. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden, während der Versteigerer berechtigt ist, den Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen. Der Zuschlag an den Meistbietenden wird nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes erteilt. Ein Zuschlag unter Vorbehalt erfolgt, sofern der Versteigerer diesen als solchen bezeichnet. Durch den Zuschlag unter Vorbehalt kommt ein Vertrag mit dem Käufer ausdrücklich nicht zustande. Der Versteigerer erklärt zu einem späteren Zeitpunkt, ob der Vorbehalt aufgelöst werden kann. Erfolgt eine Auflösung des Vorbehalts, wird neuerlich ausgerufen. Es können Gebote abgegeben werden auch durch Personen, die vorher nicht mitgeboten haben. Erst durch den endgültigen Zuschlag nach nochmaligem Aufruf ohne Vorbehalt kommt der Vertrag mit dem Käufer zustande.

Der Zuschlag kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Geben mehrere Personen ein gleich hohes Gebot ab und bleibt die Aufforderung des Versteigerers zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so erteilt der Versteigerer den Zuschlag nach eigenem Ermessen; er kann auch neu ausbieten.

Mit dem Zuschlag bzw. freihändigen Verkaufsabschluß geht die Gefahr des völligen oder teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung der versteigerten bzw. gekauften Gegenstände auf den Käufer über. Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht erst nach völliger Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenleistungen auf den Käufer über.

Alle Gegenstände werden nur gegen Barzahlung oder Scheck mit Bestätigung der Bank verkauft. Der Versteigerer ist berechtigt, sogleich nach dem Zuschlag die Zahlung des vollen Kaufpreises einschließlich 18% Aufgeld und Mehrwertsteuer zu verlangen. EU-Kunden werden gebeten, ihre bestätigte Umsatzsteuer-Id-Nr. und eine Kopie des Personalausweises vorzulegen. Ansonsten wird genau wie bei Nicht EU-Kunden ein Sicherheitsbetrag in Höhe von 19 % erhoben, der nach Erhalt der Ausfuhrdokumente zurückerstattet wird.

Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Prüfung, Irrtum vorbehalten.

Abtransport und ggf. Demontage der Kaufsache haben an den vom Versteigerer angegebenen Terminen zu erfolgen. Andernfalls berechnet der Versteigerer Lagerungskosten in Höhe von pauschal 100 € pro Tag/pro Gegenstand.

Das Inbetriebsetzen von Maschinen und Anlagen ist nicht gestattet. Für Schäden, die durch Verschulden von Besuchern und Käufern entstehen, wird der Verursacher haftbar gemacht.

Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im Namen und Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.

Änderungen vorbehalten.

Ausschließlicher Gerichtsstand für die Industrie-Verwertungs-Gesellschaft mbH & Co. KG und den Versteigerer persönlich ist Bielefeld gemäß § 35 ZPO.