Online-Versteigerungsbedingungen

der Firma IVG mbH & Co. KG, Felix-Wankel-Straße 2, 32278 Kirchlengern

§ 1 Gegenstand

Die Firma IVG Industrie-Verwertungsgesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden „Versteigerer“ genannt), Felix-Wankel-Str. 2 in 32278 Kirchlengern, versteigert über das Internet im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers bzw. Verfügungsberechtigten (im Folgenden „Einlieferer“ genannt) gebrauchte Gegenstände aus Insolvenz-, Liquidations- oder Pfandmassen. Die nachstehenden Versteigerungsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen Einlieferer bzw. Versteigerer sowie den Personen, die im Rahmen der Versteigerungen über das Internet Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend „Bieter“ genannt) bzw. diese durch Zuschlag erwerben (nachfolgend „Käufer“ genannt).

§ 2 Anmeldung (Registrieren) und Teilnahme

  1. Zur Teilnahme an Versteigerungen ist die Zulassung durch den Versteigerer erforderlich.
  2. Als Bieter werden nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zugelassen.
  3. Der Antrag auf Zulassung ist über die Homepage des Versteigerers https://ivg.auction unter dem Link Registrieren zu stellen. Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche Angaben, die zu einer zweifelsfreien Identifizierung und zur Kontaktaufnahme notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Im Falle natürlicher Personen sind dies insbesondere Name und Vorname, Geburtsdatum und Postanschrift sowie Telefonnummer und E-Mail Adresse. Im Falle juristischer Personen ist insbesondere die Angabe der vollständigen Firmenbezeichnung, der Geschäftsanschrift, der vertretungsberechtigten Personen sowie der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Ident.-Nr. sowie Telefonnummer und E-Mail Adresse anzugeben.
    Im Falle einer Änderung dieser Daten ist der Bieter verpflichtet, diese unverzüglich zu aktualisieren.
  4. Bei der Anmeldung hat der Bieter einen frei wählbaren Bieternamen anzugeben, unter dem er an den Versteigerungen teilnehmen wird. Aus dem Bieternamen darf auf die Identität des Bieters nicht geschlossen werden können. Der gewählte Bietername darf die Rechte Dritter, insbesondere Namens-, Marken- oder Urheberrechte, nicht verletzen und nicht gegen die guten Sitten oder strafrechtliche Vorschriften verstoßen.
  5. Ein Anspruch auf Zulassung zur Auktion besteht nicht.
  6. Nach dem Absenden des Antrages auf Zulassung erhält der Bieter im Falle der Annahme durch den Versteigerer eine E-Mail mit einem Link, über den er die Anmeldung nochmals bestätigen muss. Hiermit akzeptiert er auch die vorliegenden Versteigerungsbedingungen. Erst danach kann der Bieter bei den Versteigerungen mitbieten.
    Der Bieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass keine Dritten Kenntnis von seinem Bieternamen und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist er verpflichtet, dieses dem Versteigerer unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Ablauf der Versteigerung

  1. Angaben im Versteigerungskatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar. Insbesondere wird keine Beschaffenheitsgarantie übernommen.
    Der Bieter erhält Gelegenheit, sich den jeweiligen Gegenstand persönlich am jeweiligen Standort in Augenschein zu nehmen. Standort und genaue Besichtigungszeiten ergeben sich jeweils aus der Beschreibung.
    Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Die Höhe der Beträge, die geboten werden müssen, bestimmt der Versteigerer für die ganze Versteigerung oder auch für einzelne Stücke.
  2. Die Dauer einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitraum (Versteigerungsfrist), gemessen anhand der ausschließlich maßgeblichen Systemuhrzeit des Versteigerers, festgesetzt. Das voraussichtliche Versteigerungsende wird angezeigt. Die Versteigerung endet 2 Min. nach dem letzten Gebot, frühestens an dem angegebenen Zeitpunkt. Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen. Es gilt die Uhrzeit des Servers auf dem die Online-Versteigerung abläuft.
  3. Die eingestellten Sachen werden zu einem Startpreis ausgeboten. Das Ausgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben und noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
  4. Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich aus nachstehender Tabelle: 
    Gebot Mindest-Steigerungsschritt
    bis 25,00 Euro 1,00 Euro
    bis 50,00 Euro 2,00 Euro
    bis 100,00 Euro 5,00 Euro
    bis 500,00 Euro 10,00 Euro
    bis 1.000,00 Euro 20,00 Euro
    bis 5.000,00 Euro 50,00 Euro
    bis 10.000,00 Euro 100,00 Euro
    bis 20.000,00 Euro 200,00 Euro
    über 20.000,00 Euro 500,00 Euro
    Wird ein höherer Betrag als das Anfangsgebot oder der Mindeststeigerungsschritt geboten, aktiviert sich automatisch der elektronische Bietagent. Dieser bietet im Rahmen der vorgesehenen Mindeststeigerungsschritte bis zum eingegebenen Höchstbetrag automatisch den Betrag, der notwendig ist, um Höchstbieter zu werden oder zu bleiben.
  5. Das vom Bieter abgegebene Gebot ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlages und damit auf Abschluss eines Kaufvertrages. Der Bieter ist an sein Angebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt.
  6. Erfolgt ein die bisherigen Gebote übersteigendes Gebot weniger als 2 Min. vor Ablauf der Schlusszeit der Versteigerung, so wird der Schlusszeitpunkt so weit hinausgeschoben, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Versteigerung ein Zeitraum von 2 Min. liegt. Dies geschieht jeweils so lange, bis innerhalb eines Zeitraumes von 2 Min. kein höheres Angebot mehr eingeht.
  7. Nach Ablauf der Bietzeit kann der Versteigerer den Zuschlag erteilen. Dies wird dem Bieter per E-Mail mitgeteilt. Erst hierdurch kommt der Kaufvertrag zustande. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlages besteht auch bei Abgabe des Höchstgebotes nicht.
    Geben mehrere Personen ein gleich hohes Gebot ab und bleibt die Aufforderung des Versteigerers zur Abgabe eines höheren Angebotes erfolglos, so ist der Versteigerer berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Zuschlag nach eigenem Ermessen zu erteilen; er kann stattdessen auch neu ausbieten.
  8. Der Versteigerer behält es sich vor, eine Versteigerung vor Ablauf der Versteigerungsfrist abzubrechen und eingehende Angebote nicht anzunehmen.
  9. Erreicht das Höchstgebot nicht den Mindestpreis, so kann der Zuschlag unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Höchstbietende an sein Angebot auch über den Ablauf des Bietzeitraums hinaus bis zu einer Dauer von maximal 10 Tagen gebunden. Während dieser Frist kann der Versteigerer das Angebot durch Erteilung des vorbehaltslosen Zuschlages annehmen.
  10. Durch Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes auf den Käufer über.
  11. Ein Widerrufsrecht steht dem Käufer gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB nicht zu.

§ 4 Kaufpreis und Zahlung

  1. Der Kaufpreis ist fällig mit Erteilung des Zuschlages. Er setzt sich zusammen aus dem vom Käufer abgegebenen Angebot zzgl. eines Aufgeldes in Höhe von 18% sowie der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe auf den Gesamtbetrag. Der Käufer erhält binnen 24 Stunden nach dem Zuschlag per E-Mail eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist.
  2. Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die Umsatzsteuer als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Umsatzsteuer zurückerstattet. Verkäufe an Interessenten aus EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei erfolgen.
  3. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Abholung der erworbenen Gegenstände und Eigentumsvorbehalt

  1. Abtransport und ggf. Demontage der Kaufsache haben an den vom Versteigerer angegebenen Terminen zu erfolgen. Anderenfalls berechnet der Versteigerer Lagerungskosten in Höhe von pauschal 100,00 € pro Tag/pro Gegenstand.
  2. Der Abtransport und die Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Abholung des erworbenen Gegenstandes erfolgt wie in der Auktionsbeschreibung angegeben. Eine Übergabe an den Käufer erfolgt nur nach Eingang der Kaufpreiszahlung oder Vorlage einer bankbestätigten Überweisungsausführung.
  3. Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Umsatzsteuer auf den Käufer über.

§ 6 Sachmängelhaftung

Alle Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Sachmängelhaftung. Dies gilt nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde. Eventuelle Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

§ 7 Schadensersatz

  1. Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, egal aus welchem Rechtsgrund, besteht für Unternehmer und Verbraucher gleichermaßen nur in den nachfolgenden Fällen:
    • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
    • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung des Schadens
    • Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“)
    • Schadensersatzansprüche aus Produkthaftungsgesetz
    • Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Abgabe einer Beschaffenheitsgarantie
    Weitergehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
    Soweit die Haftung eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  2. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Website und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haftet der Versteigerer nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Bietern abgegebene Gebote nicht oder nicht rechtzeitig bei dem Versteigerer eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.

§ 8 Datenschutzerklärung

  1. Der Versteigerer wird im Rahmen der jeweiligen Versteigerung die mit der Versteigerung im Zusammenhang stehenden Daten (nachfolgend: „Daten“) erheben, verarbeiten und nutzen unter Beachtung dieser Datenschutzerklärung und den deutschen Datenschutzgesetzen. Der Versteigerer wird alle Personen, die von ihm im Zusammenhang mit der jeweiligen Versteigerung beauftragt sind, anweisen, diese Datenschutzerklärung und die deutschen Datenschutzgesetze zu beachten. Der Bieter bzw. Käufer erklärt sich mit Teilnahme an der jeweiligen Versteigerung mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der damit im Zusammenhang stehenden Daten einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
  2. Die Daten werden primär zur Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Versteigerung genutzt und ohne Zustimmung an Dritte nicht weitergegeben; außer es ist für die Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Versteigerung erforderlich. Für den Fall der Weitergabe erfolgt diese unter Beachtung dieser Datenschutzerklärung und den deutschen Datenschutzgesetzen.
  3. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist die Firma IVG Industrie-Verwertungsgesellschaft mbH & Co. KG, Felix-Wankel-Str. 2 in 32278 Kirchlengern, die auch als Datenverarbeiter tätig wird. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland erhoben, verarbeitet und genutzt. Fragen zum Datenschutz, Auskunft über die beim Versteigerer gespeicherten Daten, Löschungsverlangen der Daten und die Erklärung des Widerrufs (siehe oben Nr. 1) sind an info@ivg.auction zu richten.

§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel

  1. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen unberührt.

Stand: 07/2021

Extract from Online Auction Terms

of IVG mbH& Co. KG, Felix-Wankel-Straße 2, 32278 Kirchlengern

Section 1 Object

IVG Industrie-Verwertungsgesellschaft mbH & Co. KG (hereinafter referred to as the “Auctioneer”), Felix-Wankel-Str. 2 in 32278 Kirchlengern, auctions via the Internet second hand items derived from bankruptcy, liquidation or pledged assets in the name of and for the account of owners or those entitled to hold items (hereinafter referred to as “Seller”). The following auction terms stipulate the legal relationships between the Seller and/or Auctioneer and those persons who place bids via the Internet for items put up for auction (hereinafter referred to as “Bidders”) or who place the winning bid (hereinafter referred to as the “Buyer”).

Section 2 Registration and participation

  1. Only Bidders admitted by the Auctioneer may take part in the auction.
  2. Only licensed entrepreneurs (§14BGB) can be accepted to make a bid.
  3. The application form for admission is available on the Auctioneer’s homepage at https://ivg.auction under the link Register.
  4. Bidders are not automatically entitled to receive permission to participate in the auction.

Section 3 Auction procedure

  1. Information provided in the auction catalogue, including in particular technical data, dimensions, make, year of construction or quantity data are non-binding and shall not be regarded as establishing the properties of the item up for sale. In particular none of the characteristics of the item up for sale are warranted.The Bidder shall be given the opportunity to view the item in person on site. The viewing location and time shall be stated in the applicable description.
  2. The auction shall take place during a period of time defined in advance (auction period) and which is measured exclusively according to the Auctioneer’s system time. The time at which the auction is expected to end will be shown. The auction shall end 2 minutes after the last bid has been made but no earlier than the stated time. No higher bids will be accepted after this time. The time on the server upon which the online auction is run shall apply.
  3. The bid made by the Bidder is an offer for the winning bid and thus for the conclusion of a purchase agreement. The Bidder is bound by his bid until it is superseded by a higher bid.
  4. If a bid is received which is higher than the previous bid less than 2 minutes before the auction is scheduled to close, the closing time will be extended until a period of 2 minutes exists between the time at which the highest bid has been given and the close of the auction. This will continue until no higher bid is made in the last 2 minutes.
  5. If the highest bid does not reach the reserve price the winning bid may be made subject to reservation. In this case the highest Bidder will also be bound to his offer after the bid period has expired for up to a maximum of 10 days. During this period the Auctioneer may accept the offer by granting unconditional sale to the winning Bidder.
  6. Once the winning bid has been accepted the risk of accidental loss or deterioration in the purchased item shall pass to the Buyer.
  7. The Buyer shall not be entitled to exercise the right to cancel under s. 312 d (4) no. 5 of the German Civil Code (BGB).

Section 4 Purchase price and payment

  1. The purchase price is due for payment when the winning bid is accepted. The purchase price consists of the offer made by the Buyer plus an  additional 18% and the applicable rate of VAT on the entire amount. The Buyer shall receive an invoice which is due for immediate settlement within 24 hours of acceptance of the winning bid.
  2. Buyers from states which are not members of the EU shall pay the VAT to the Auctioneer as a deposit. The VAT will be repaid after the properly stamped original export documents are submitted. Sales to interested parties from EU member states may only be freed from VAT after the officially attested VAT registration number has been submitted.

Section 5 Collection of the purchased items and retention of title

  1. Transport and dismantling of the purchased item shall take place on the dates stipulated by the Auctioneer. If this is not the case, the Auctioneer shall make a flat-rate charge of € 100.00 per day/per item for storage.
  2. Transport and dismantling of the purchased item shall take place at the Buyer’s cost and risk. The purchased item shall be collected in the manner described in the auction description. Purchased items shall only be transferred to the Buyer on receipt of the purchase price.

Section 6 Liability for material defects

All items are second hand and are sold in the condition in which they are and no liability is accepted for material defects. Possible disposal costs shall be borne by the purchaser.

Section 7 Compensation

Businesses and consumers shall both be entitled to make claims for damages or costs, regardless of the legal grounds, in the following cases:

  • Injuries to life, limb or health
  • Intentional or grossly negligent responsibility for damages
  • Breach of specific contractual terms which are necessary to make the contract work and with which the contracting parties may reasonably expect compliance (“material obligations”)
  • Claims for damages arising under the Product Liability Act (Produkthaftungsgesetz)
  • Claims arising from fraudulent concealment of a defect or for warranted characteristics

Section 8 Data privacy statement

  1. Within the framework of the auction the Auctioneer will collect, process and use data relating to the auction (hereinafter referred to as “Data”) in accordance with this data privacy statement and the German laws regarding data protection. The Auctioneer shall instruct all those persons working for it in connection with the auction to comply with this data privacy statement and German laws regarding data protection. By taking part in each auction the Bidder or Buyer declares his consent to the collection, processing and use of the related Data. This declaration of consent may be revoked at any time with effect for the future.
  2. The Data will be used primarily for the purpose of performing and completing each auction and will not be disclosed to third parties without consent except where such disclosure is necessary for the purpose of performing and completing the auction. In the event that Data is disclosed, this shall be done in compliance with this data privacy statement and German law on data protection.
  3. The responsible body within the meaning of the data protection legislation is IVG Industrie-Verwertungsgesellschaft mbH & Co. KG, Felix-Wankel-Str. 2 in 32278 Kirchlengern which is active as the data processor. The data will be collected, processed and used exclusively in Germany. Questions concerning data protection, information about the data stored by the Auctioneer, requests for deletion of Data and declarations of revocation (see no. 1 above) must be sent to info@ivg.auction.

Section 9 Legal venue, place of performance, severability

  1. Provided that the Buyer is a businessperson, the legal venue shall be our place of business; we shall, however, be entitled to bring an action against the Buyer within the jurisdiction of the Buyer’s place of residence.
  2. The law of the Federal Republic of Germany shall apply to the exclusion of the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods.
  3. If one or several of the provisions of these Auction Terms are or become legally invalid, either wholly or in part, this shall not affect the validity of the remaining provisions.