der Firma IVG mbH & Co. KG,
Felix-Wankel-Straße 2, 32278 Kirchlengern
Die IVG Industrie-Verwertungsgesellschaft mbH & Co. KG, Felix-Wankel-Str. 2 in 32278 Kirchlengern („wir“), versteigert über das Internet im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers bzw. Verfügungsberechtigten (im Folgenden „Einlieferer“ genannt) und auch im eigenen Namen gebrauchte Gegenstände aus Insolvenz-, Liquidations- oder Pfandmassen. Die nachstehenden Online-Versteigerungsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Einlieferer bzw. uns sowie den Personen, die im Rahmen der Versteigerungen über das Internet Gebote für die zu versteigernden Objekte abgeben (nachfolgend „Bieter“ genannt) bzw. diese durch Zuschlag erwerben (nachfolgend „Käufer“ genannt).
Zur Teilnahme an Versteigerungen ist die Zulassung durch uns erforderlich.
Als Bieter werden nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zugelassen.
Der Antrag auf Zulassung ist über unsere Homepage https://ivg.auction unter dem Link Registrieren zu stellen. Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche Angaben, die zu einer zweifelsfreien Identifizierung und zur Kontaktaufnahme notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Natürliche Personen haben insbesondere Name und Vorname, Geburtsdatum und Postanschrift sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben, juristische Personen die vollständige Firmenbezeichnung, die Geschäftsanschrift, die vertretungsberechtigten Personen sowie die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Ident.-Nr. sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Wir sind berechtigt, vor Zulassung und auch nach erfolgter Zulassung die Vorlage geeigneter Unterlagen zur Überprüfung der Angaben einschließlich der Unternehmereigenschaft zu verlangen.
Bei einer Änderung der Daten ist der Bieter verpflichtet, diese unverzüglich zu aktualisieren.
Bei der Anmeldung hat der Bieter einen frei wählbaren Bieternamen anzugeben, unter dem er an den Versteigerungen teilnehmen wird. Aus dem Bieternamen darf auf die Identität des Bieters nicht geschlossen werden können. Der gewählte Bietername darf die Rechte Dritter, insbesondere Namens-, Marken- oder Urheberrechte, nicht verletzen und nicht gegen die guten Sitten oder strafrechtliche Vorschriften verstoßen.
Ein Anspruch auf Zulassung zur Auktion besteht nicht.
Nach dem Absenden des Antrages auf Zulassung erhält der Bieter im Falle der Annahme durch uns eine E-Mail mit einem Link, über den er die Anmeldung bestätigen muss. Hiermit akzeptiert er auch die vorliegenden Versteigerungsbedingungen. Erst danach kann der Bieter bei den Versteigerungen mitbieten.
Der Bieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritte keine Kenntnis von seinem Bieternamen und seinem Passwort erhalten. Ist dies dennoch erfolgt bzw. liegen dem Bieter entsprechende Anhaltspunkte hierfür vor, so ist er verpflichtet, dieses uns unverzüglich mitzuteilen.
Angaben im Versteigerungskatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar. Es wird insbesondere von uns keine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft oder Beschaffenheit übernommen oder abgegeben.
Der Bieter erhält Gelegenheit, das Versteigerungsobjekt persönlich am jeweiligen Standort in Augenschein zu nehmen. Standort und Besichtigungszeiten ergeben sich aus der Beschreibung.
Wir sind berechtigt, Nummern zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Die Höhe der Beträge, die geboten werden müssen, bestimmen wir für die ganze Versteigerung oder auch für einzelne Stücke.
Die Dauer einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitraum (Versteigerungsfrist), gemessen anhand unserer ausschließlich maßgeblichen Systemuhrzeit, festgesetzt. Das voraussichtliche Versteigerungsende wird angezeigt. Die Versteigerung endet zwei Minuten nach dem letzten Gebot, frühestens zu dem angegebenen Zeitpunkt. Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen. Es gilt die Uhrzeit des Servers, über den die Online-Versteigerung abgewickelt wird.
Wir nutzen zum Abgleich der Daten einen sogenannten ServiceWorker. Der ServiceWorker sorgt dafür, dass die auf dem Server gespeicherten Daten/Inhalte minütlich abgerufen und synchronisiert werden. Da jeglicher Netzwerkverkehr über den ServiceWorker geleitet wird, können technisch bedingt kurzfristige Verzögerungen entstehen, die möglicherweise zur Folge haben, dass Inhalte, die dem Bieter auf seinem System angezeigt werden, kurzzeitig von denjenigen Inhalten abweichen, die auf dem Server aktuell gespeichert sind. Dies kann auch das voraussichtliche Versteigerungsende und das abgegebene Höchstgebot betreffen. Der Bieter kann insoweit aus den auf seinem System angezeigten Inhalten keine Rechte herleiten; maßgeblich sind alleine die auf dem Server gespeicherten Inhalte.
Die eingestellten Objekte werden zu einem Startpreis ausgeboten. Das Ausgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben. Es ist kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich aus nachstehender Tabelle:
GebotMindest-Steigerungsschrittbis 25,00 Euro1,00 Eurobis 50,00 Euro2,00 Eurobis 100,00 Euro5,00 Eurobis 500,00 Euro10,00 Eurobis 1.000,00 Euro20,00 Eurobis 5.000,00 Euro50,00 Eurobis 10.000,00 Euro100,00 Eurobis 20.000,00 Euro200,00 Euroüber 20.000,00 Euro500,00 Euro
Wird ein höherer Betrag als das Anfangsgebot oder der Mindeststeigerungsschritt geboten, aktiviert sich automatisch der elektronische Bietagent. Dieser bietet im Rahmen der vorgesehenen Mindeststeigerungsschritte bis zum eingegebenen Höchstbetrag automatisch den Betrag, der notwendig ist, um Höchstbieter zu werden oder zu bleiben.
Das vom Bieter abgegebene Gebot ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlages und damit auf Abschluss eines Kaufvertrages. Der Bieter ist an sein Angebot gebunden bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Vor Abgabe eines Gebotes kann jeweils die korrekte Eingabe überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.
Erfolgt ein das bisherige Höchstgebot übersteigendes Gebot weniger als zwei Minuten vor Ablauf der Schlusszeit der Versteigerung, so wird die Versteigerungsfrist so weit verlängert, dass zwischen Abgabe dieses Höchstgebotes und Beendigung der Versteigerung ein Zeitraum von zwei Minuten liegt. Dies geschieht jeweils so lange, bis innerhalb eines Zeitraumes von zwei Minuten kein weiteres, das bisherige Höchstgebot übersteigendes Gebot mehr eingeht.
Nach Ablauf der Bietzeit (Versteigerungsfrist) können wir den Zuschlag erteilen, wodurch wir das Angebot des Bieters annehmen. Die Annahme wird dem Bieter per E-Mail mitgeteilt. Erst mit Absendung unserer E-Mail kommt der Kaufvertrag zustande. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlages besteht auch bei Abgabe des Höchstgebotes nicht. Wir behalten uns vor, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Der unter Vorbehalt erteilte Zuschlag wird nur dann wirksam, wenn wir den Zuschlag binnen zehn Tagen nach Versteigerungsende bestätigen. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Frist an sein Gebot gebunden.
Geben mehrere Personen ein gleich hohes Gebot ab und bleibt unsere Aufforderung zur Abgabe eines höheren Angebotes erfolglos, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Zuschlag nach eigenem Ermessen zu erteilen; wir können stattdessen auch neu ausbieten.
Wir behalten es uns vor, eine Versteigerung vor Ablauf der Versteigerungsfrist abzubrechen und eingehende Angebote nicht anzunehmen.
Erreicht das zum Ende der Versteigerungsfrist abgegebene Höchstgebot nicht den angegebenen Mindestpreis, kommt gleichwohl eine Erteilung des Zuschlags in Betracht, und zwar auch unter Vorbehalt.
Der Kaufpreis ist fällig mit Erteilung des Zuschlages, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt mit unserer Bestätigung. Bei allen Verkäufen, Fremdverkäufen und Verkauf unserer eigenen Ware setzt sich der Kaufpreis aus dem vom Käufer abgegebenen Gebot zzgl. eines Aufgeldes sowie der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe auf den Gesamtbetrag. Der Käufer erhält binnen 24 Stunden nach dem Zuschlag per E-Mail eine Rechnung, die sofort zur Zahlung durch Banküberweisung fällig ist. Unsere Pflicht zur Annahme von Bargeld wird ausdrücklich ausgeschlossen; Barzahlungen werden von uns nicht angenommen. Alle Kosten des Geldverkehrs (etwa Bankgebühren und Kosten für Zahlungen in fremder Währung) sind von dem Käufer zu tragen, auch bezogen auf etwaige Rückerstattungen von Sicherheiten und anderen Beträgen durch uns. Maßgeblich für die Kaufpreiszahlung ist der uns auf unserem Konto gutgeschriebene Betrag.
Die umsatzsteuerfreie Lieferung an Käufer mit Sitz im EU-Ausland ist nur möglich, wenn der Käufer uns eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in amtlich beglaubigter Form sowie eine vollständig ausgefüllten Gelangensbestätigung vorlegt. Käufer aus dem EU-Ausland sind verpflichtet, eine Sicherheit in Höhe der in Deutschland gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 %) zu leisten. Auf der Rechnung wird dies als Deposit ausgewiesen. Die Sicherheit wird nach Vorlage der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer und der vollständig ausgefüllten Gelangensbestätigung von uns an den Käufer zurückerstattet bzw. verrechnet; hinsichtlich der Kosten des Geldverkehrs gelten die vorstehenden Regelungen. Wir behalten uns vor, die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen bzw. nachzuberechnen, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden oder von den Finanzbehörden nicht anerkannt werden.
Eine etwaige Ausfuhr der Objekte erfolgt in eigener Verantwortung des Käufers nach Abholung der Objekte bei uns. Wir treten nicht als Ausführer bzw. Exporteur der Objekte auf und übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für die Ausfuhr bzw. Möglichkeit zur Ausfuhr bezogen auf die erworbenen Objekte. Eine EORI-Nummer wird nicht zur Verfügung gestellt. Der Käufer ist verpflichtet, die deutschen und europäischen Exportkontrollbestimmungen sowie Embargovorschriften anzuerkennen und einzuhalten sowie die erforderlichen Ausfuhrdokumente gemäß den geltenden Exportbestimmungen auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu beschaffen und uns diese rechtzeitig (spätestens drei Wochen nach der Abholung) vorzulegen. Als Sicherheit haben Käufer aus Nicht-EU-Staaten eine Sicherheit in Höhe der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%) zu leisten. Die Sicherheit wird nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere und erfolgreicher Prüfung dieser Dokumente zurückerstattet bzw. verrechnet.
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Abtransport und ggf. Demontage der Kaufsache haben zu den von uns angegebenen Terminen auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten des Käufers zu erfolgen. Als Lieferbedingung wird „Ex Works“ (EXW) nach den jeweils gültigen Incoterms vereinbart. Abweichende Terminabsprachen sind von uns schriftlich zu bestätigen.
Holt der Käufer die verkauften Gegenstände nicht rechtszeitig ab, berechnen wir pauschale Lagerungskosten in Höhe von 100,00 € pro Kalendertag und Gegenstand, mindestens jedoch in Höhe von 0,01 % des Zuschlagwertes pro Kalendertag. Sofern es sich bei dem verkauften Gegenstand um ein Fahrzeug mit Straßenzulassung handelt, betragen die pauschalen Lagerungskosten 30,00 € pro Kalendertag und Fahrzeug. Die Lagerungskosten können nicht verlangt werden, wenn der Käufer die nicht rechtzeitige Abholung nicht zu vertreten hat.
Wir sind gegen entsprechenden Nachweis und unter Anrechnung auf die Schadenspauschale berechtigt, höhere Ansprüche geltend zu machen, etwa wenn uns Miet-, Versicherung-, Demontagekosten etc. entstehen.
Wir haben ein Zurückbehaltungsrecht an den verkauften Positionen, bis der Käufer die weiteren Beträge nach Maßgabe dieser Regelung beglichen hat.
Der Abtransport und die Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Abholung des erworbenen Gegenstandes erfolgt wie in der Auktionsbeschreibung angegeben. Eine Übergabe an den Käufer erfolgt nur nach Eingang der Kaufpreiszahlung oder Vorlage einer bankbestätigten Überweisungsausführung.
Die Eigentumsübertragung an den verkauften Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vorbehalten.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen ohne unsere Zustimmung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Ferner dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht ohne unsere Zustimmung verarbeitet oder umgestaltet werden.
Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (etwa im Rahmen von Pfändungen) auf die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände erfolgen. Wird ein unter Eigentumsvorbehalt stehender Gegenstand von Dritten gepfändet oder wird er sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Der Käufer hat uns sämtliche Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die Mitteilungspflicht und im Rahmen der Durchsetzung unserer Rechte entstehen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes des verkauften Gegenstandes geht mit der Übergabe des verkauften Gegenstands auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Alle Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeder Sachmängelhaftung. Dies gilt nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen wurde.
Die Parteien haften nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt. Unterhalb grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wir haften dabei nur, sofern wir eine Pflicht schuldhaft verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), andernfalls ist unsere Haftung insgesamt ausgeschlossen.
Die Parteien haben das gemeinsame Verständnis, dass bei einer Versteigerung der vorhersehbare Schaden entsprechend der vorstehenden Regelung dem Mindestwert, maximal jedoch 250.000,00 EUR entspricht, sofern die Parteien keine Sonderregelung treffen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei dem arglistigen Verschweigen von Mängeln. Unberührt bleibt weiter die Haftung von Garantien, die von uns übernommen oder abgegeben wurden.
Soweit die Haftung eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Wir übernehmen keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit unserer Website und haften nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass von Bietern abgegebene Gebote infolge technischer Störungen nicht oder nicht rechtzeitig bei uns eingehen oder bei uns aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden können.
Wir werden im Rahmen der jeweiligen Versteigerung die mit der Versteigerung im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten (nachfolgend: „Daten“) erheben, verarbeiten und nutzen unter Beachtung dieser Datenschutzerklärung und der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir werden alle Personen, die von uns im Zusammenhang mit der jeweiligen Versteigerung beauftragt sind, anweisen, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Bieter bzw. Käufer erklärt sich mit Teilnahme an der jeweiligen Versteigerung mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der damit im Zusammenhang stehenden Daten einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Anmeldung zur Teilnahme an Versteigerungen ist freiwillig, setzt aber die Angabe der von uns abgefragten Daten voraus. Rechtsgrundlage für die Anmeldung ist insoweit die freiwillige Einwilligung, wobei diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann, wodurch dann die Möglichkeit zur Teilnahme an Versteigerungen erlischt. Bei der Teilnahme an Versteigerungen werden die Daten zur Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Versteigerung genutzt. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist insoweit die Vertragsdurchführung bzw. Vertragsanbahnung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Soweit es zur Vertragserfüllung erforderlich ist, können Daten auch an Dritte unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen weitergegeben werden, etwa zur Abstimmung mit dem Einlieferer. Die Daten aus der Anmeldung sowie Daten über Aktivitäten der angemeldeten Nutzer bleiben für die Dauer der Anmeldung gespeichert; Daten zu Versteigerungen werden nach dem Ende der Versteigerung für die Dauer der rechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nicht mehr benötigte Daten werden von uns entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Im Rahmen der Anmeldung zur Teilnahme an Versteigerungen fragen wir auch ab, ob wir regelmäßig per E-Mail durch unseren Newsletter aktuelle Informationen übersenden dürfen. Die entsprechende Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben versenden wir auch ohne ausdrückliche Einwilligung Informationen per E-Mail, wenn Sie bereits Waren bei uns erworben haben, wir in diesem Zusammenhang Ihre E-Mail-Adresse erhalten haben und Sie dem Erhalt von Informationen per E-Mail nicht widersprochen haben. Die E-Mails können dabei basierend auf unseren Informationen über Sie personalisiert und individualisiert sein. Für den Versand nutzen wir den Dienstleister KlickTipp Limited, 15 Cambridge Court, 210 Shepherd’s Bush Road, London W6 7NJ, Vereinigtes Königreich) als Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist bei Bestellung des Newsletters Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Übermitteln wir E-Mail-Werbung ohne eine ausdrückliche Einwilligung von Ihnen, ist in diesem Fall unser berechtigtes Interesse zur Übermittlung von Direktwerbung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO als Rechtsgrundlage anzusehen. Sollten Sie insgesamt keine werblichen E-Mails mehr von uns erhalten wollen, können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen bzw. dem weiteren Erhalt von E-Mails widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Nutzen Sie einfach den in jedem Newsletter enthaltenen Abmelde-Link oder senden Sie eine Mitteilung an uns oder unseren Datenschutzbeauftragten. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Widerruf und Widerspruch keinen Einfluss auf den Versand solche E-Mails durch uns haben, die anlässlich der Bestell- bzw. Vertragsabwicklung erfolgen und keinen werblichen Hintergrund haben (sogenannte Transaktionsmails).
Wir sind für die Verarbeitung der Daten im Zusammenhang mit der jeweiligen Versteigerung verantwortlich. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine automatisierte Entscheidungsfindung auf Basis von personenbezogenen Daten und eine Weitergabe der personenbezogenen Daten in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union finden nicht statt.
Bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten stehen dem Betroffenen umfangreiche Rechte zu. Zunächst besteht ein Auskunftsrecht und es können gegebenenfalls die Berichtigung und/oder Löschung bzw. Sperrung der personenbezogenen Daten verlangt werden. Betroffene können auch eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen und haben ein Widerspruchsrecht. Im Hinblick auf die uns übermittelten personenbezogenen Daten steht den Betroffenen außerdem ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Eine einmal von Ihnen erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft frei widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht auf einer Einwilligung beruht, sondern aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage erfolgt, können Betroffene dieser Datenverarbeitung widersprechen. Der Widerspruch führt zu einer Überprüfung und gegebenenfalls Beendigung der Datenverarbeitung. Es besteht außerdem das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Fragen zum Datenschutz, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten, Löschungsverlangen der Daten und die Erklärung des Widerrufs können direkt an uns gerichtet werden, beispielsweise per E-Mail an info@ivg.auction.
Die Vertragssprache bei Abschluss von Kaufverträgen ist deutsch. Der Vertragstext mit Angaben zum Käufer und zum Kaufgegenstand wird von uns gespeichert; Käufer haben nach Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages keinen Zugang mehr zu dem Vertragstext und können bisherige Aktivitäten auch nicht über Kundenprofil nachvollziehen.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Verträge nicht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand: 05/2024